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13.09.2017

Neue Meldepflicht für Stiftungen

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen weist in seinem monatlichen Newsletter auf die neue Meldepflicht für Stiftungen hin:

„Mit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes am 26. Juni 2017 werden nun auch gemeinnützige Stiftungen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das neu zu errichtende Transparenzregister zu melden. Diese Meldepflicht ist spätestens bis zum 1. Oktober zu tätigen. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können ein Bußgeld nach sich ziehen.“

Da noch nicht alle Unklarheiten im Hinblick auf die Meldepflicht ausgeräumt sind, hat der Bundesverband beim Bundesverwaltungsamt und dem zuständigen Bundesanzeiger Verlag darauf gedrängt, den Arbeitsaufwand für Stiftungen so gering wie möglich zu halten.

Das Register ist unter www.transparenzregister.de erreichbar. Aktuelle Informationen zur Meldepflicht und ein Anwendungshilfe-PDF hält der Bundesverband auf seiner Website bereit.