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Was ist der Stiftungszweck? 

Den Zweck einer Stiftung, also ihre Aufgaben und Ziele, legt die stiftende Person bei der Errichtung in der Stiftungssatzung fest. Ihn im Nachhinein zu verändern, ist unter Umständen recht aufwendig. Um sich im Laufe der Zeit an veränderte Umstände anpassen zu können, sollte der Zweck nicht zu eng gefasst werden.

Stiftungen können zu jedem legalen, verfassungsgemäßen Zweck errichtet werden. Der Zweck darf nicht das Gemeinwohl gefährden und nicht der reinen Vermögenserhaltung dienen.

Welche Zwecke verfolgen Stiftungen?

Stiftungen lassen sich in gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen einteilen.

  • Eine gemeinnützige Stiftung hat sich die selbstlose Förderung der Allgemeinheit in materiellen, geistigen oder sittlichen Bereichen auf die Fahnen geschrieben. Darunter fallen beispielsweise Stiftungen, die Forschung und Wissenschaft fördern oder sich im Umweltschutz, Kulturwesen oder der Kinderhilfe engagieren. Werden nur kleine oder abgeschlossene Personenkreise unterstützt, zum Beispiel Familien- oder Unternehmensangehörige, ist jedoch keine Gemeinnützigkeit gegeben.
  • Ein mildtätiger Zweck liegt vor, wenn die Stiftung Personen selbstlos unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder wirtschaftlich bedürftig sind. Zu den typischen Beispielen gehören in der Kranken- und Altenpflege aktive Stiftungen. 
  • Ist die Stiftungstätigkeit darauf fokussiert, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern, liegt ein kirchlicher Zweck vor. Dabei geht es meist um die Errichtung und Unterhaltung von Gotteshäusern oder die Ausbildung von Geistlichen.
Stiftungstypen

Stiftungen unterscheiden sich durch ihre Rechtsformen und den organisatorischen Aufbau.

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