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03.08.2022

Zweite Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung

Die Antragsfrist endet am 31. August 

Bis zu diesem Datum sind alle Kulturschaffenden der Region Westphalen-Lippe dazu aufgefordert, ihre Projektideen für Kulturprojekte für das Jahr 2023 einzureichen. Neben einer finanziellen Förderung unterstützt die Stiftung bei der Umsetzung mit einer kulturfachlichen Prüfung der Vorhaben. Somit können inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Kooperations- und Finanzierungspartner gefunden und formale Kriterien verbessert werden.

Die Projekte können in allen verschiedenen Kulturbereichen sowie einen überörtlichen als auch lokalen Schwerpunkt haben. Alle Förderkriterien, das Antragsformular und Beispielprojekte sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung hinterlegt. Für die Wahrung der Frist (31.8.) müssen Anträge per E-Mail bis 23.59 Uhr eingereicht oder postalisch verschickt werden. Per Post gilt der Poststempel. Ansprechpartner:innen für die Beratung vor der Antragsstellung sind Svenja Boer (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de) und Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de).

 

Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“
Für Vereine und Organisationen, die sich mit einem Projekt an dem neuen Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“ beteiligen möchten, ist eine Beratung vor der Antragstellung verpflichtend.

Haupt-Antragsfrist für die Teilnahme an diesem Förderschwerpunkt ist der 28. Februar 2023. Projekte, die einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigen, können auch bereits zur Antragsfrist am 31. August 2022 eingereicht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Projektanträge ohne vorherige Beratung bei der Förderentscheidung berücksichtigt werden. Ansprechpartnerin für Beratungstermine ist Milena Täschner (milena.taeschner@lwl-kulturstiftung.de).

 

Die Webseite der Stiftung: Startseite - LWL-Kulturstiftung