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24.04.2023

Neue Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen

Im letzten Jahr wurde die Einrichtung der neuen Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. Die Stiftung ist nun in Betrieb und steht Menschen zur Verfügung, die Opfer einer Straf- oder Gewalttat geworden sind und trotz aller rechtlichen Unterstützungsangebote keine angemessene Entschädigung erhalten haben, berichtet das nordrhein-westfälische Sozialministerium in einer Pressemitteilung.

Obwohl viele Opfer einen grundsätzlichen Anspruch auf zivilrechtlichen Schadensersatz haben, kann dieser oft nicht befriedigt werden, weil die Täterin oder der Täter mittellos ist. Es kommt auch vor, dass staatliche Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes nicht gewährt werden können, weil es noch immer relativ enge rechtliche Voraussetzungen gibt und diese nicht erfüllt sind. Mit der Stiftung Opferschutz schließt Nordrhein-Westfalen eine Lücke im Opferschutz und übt Solidarität mit denjenigen Menschen im Land, die unverschuldet Opfer von Straf- oder Gewalttaten geworden sind und keine angemessene Entschädigung erhalten haben, sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann und betonte: "Ich bin sehr dankbar für diese parteiübergreifende Initiative des Landtags Nordrhein-Westfalen".

In Bezug auf den Missbrauchskomplex "Lügde" gab es intensive politische Diskussionen über die Entschädigung von Opfern solcher Taten. Dies war letztendlich der Anlass für die fraktionsübergreifende Initiative des Landtags zur Gründung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen. Das Parlament hat die Stiftung mit einem Grundstockvermögen von drei Millionen Euro ausgestattet und wird ihr von 2023 bis 2027 jährlich zweieinhalb Millionen Euro übertragen, um Betroffenen psychischer und physischer Gewalt in finanzieller Notlage beistehen zu können.

Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Stiftungsrates, Sebastian Haug, betont: "Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen hat einen klaren politischen Auftrag, den meine Kolleginnen und Kollegen im Landtag Nordrhein-Westfalen parteiübergreifend zum Ausdruck gebracht haben: Nordrhein-Westfalen lässt die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige finanziell nicht im Stich. Die Stiftung unterstützt Gewaltopfer und wird dies so unbürokratisch und schnell wie möglich tun."

Die Stiftung hilft Privatpersonen aus Nordrhein-Westfalen, die nach dem 23. Februar 2022, dem Tag der Stiftungsgründung, Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden, sowie deren Angehörigen und nahestehenden Personen finanziell. In der Regel erfolgt diese Hilfe durch eine einmalige Pauschalleistung von bis zu 10.000 Euro, im Akutfall auch mit bis zu 1.000 Euro Soforthilfe.